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Kaufrecht

Tag für Tag schließen wir im Alltag, sei es beim Bäcker nebenan oder im Internet in Online-Portalen Kaufverträge ab. Meist bereitet uns das keine Probleme, Sie zahlen den Kaufpreis, erhalten die gekaufte Ware und sind zufrieden.

Aber was passiert, wenn rechtlich präzise Vertragsvereinbarungen nicht getroffen wurden? Ihr Verkäufer beruft sich im Streit plötzlich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und Sie haben diese nicht einmal zu sehen bekommen? Sie fragen sich, wie lange Sie von einem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten können? Wie lange habe ich Garantie auf den Kaufgegenstand und dann verweist mich der Verkäufer auch noch auf den Hersteller? Was ist denn der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Welche besonderen Rechte habe ich als „Verbraucher“

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sei es bei der Erstellung oder Überprüfung eines individuellen Vertrages oder der generellen Überprüfung und Überarbeitung Ihrer laufenden Vertragspraxis.
Wir stehen Ihnen auch zur Seite bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Vertrag, wie z.B.:

  • Herausgabe und Eigentumsverschaffung der Kaufsache
  • Geltendmachung des Kaufpreises
  • Einhaltung von Formvorschriften
  • Auslegung von Verträgen bei Einigungsmängeln
  • Anfechtung von Verträgen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen bei vorhandenen Mängeln; Nachbesserung, Rücktritt oder Schadensersatz
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen, nach Rücktritt oder Widerruf

Copyright 2024 Ursula Horsel und Joachim Dorus. DESIGN & CODING by 2P&M Werbeagentur

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